[Update 11.05.20] Spielbetrieb ruht, Vorbereitung auf die nächste Saison läuft!

[Update 11.05.20] Spielbetrieb ruht, Vorbereitung auf die nächste Saison läuft!

ESV weiterhin hochklassig im Jugend- und Herrenbereich vertreten.

Am 09.05.20 hat der SHFV über die Wertung der Saison 2019/20 entschieden. Basierend auf den Entscheidungen und der erreichten Ergebnisse bleiben die Mannschaften des ESV in den Spielklassen, in denen sie auch in der Saison 19/20 gespielt haben.


Der Eckernförder SV stellt den Trainingsbetrieb vorerst weiterhin im Wesentlichen ein und führt keinerlei  Zusammenkünfte durch.

Als Grundlage für die Aufnahme des Trainingsbetriebes hat der ESV ein Hygienekonzept erstellt, welches in einigen Trainingseinheiten im Herrenbereich getestet wird.

Anschließend wird entschieden, ob und wann ggf. Trainingseinheiten auch in weiteren Altersklassen angeboten werden. Insbesondere in den jüngeren Jahrgängen, wird es erforderlich sein, dass grundlegende Abstands- und Hygieneregeln im schulischen oder Kita Umfeld bereits eingeübt sind. 



Nachfolgend versucht der Eckernförder SV die wesentlichen Randbedingungen zur aktuellen Situation zum Trainings- und Spielbetrieb zusammen zu stellen.


Stand Vorbereitung ESV für die Saison 2020/21

Die 1. Herren komplettiert ihr Trainer- und Betreuerteam-
Tore Wächter wird zukünftig Co-Trainer von Maik Haberlag und Merle Eggers konnte als Physiotherapeutin für die Saison 2020/21 gewonnen werden.
Die 2. Herren wird zukünftig von Marcus Grubert mit Unterstützung  von Finn Doorentz trainiert.
Auch für die weiteren Herren- und Jugendmannschaften laufen die Planungen, sodass der ESV vorbereitet ist, wenn die Rahmenbedingungen die Ausübung von Mannschaftssport wieder ermöglichen. 



[Update 11.05.20] Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband zur Wertung der Saison 2019/20

Schreiben des SHFV zur Wertung der Saison 19/20




[Update 28.04.20] Deutscher Olypischer Sportbund zur Sportministerkonferenz

„Wir begrüßen die heutigen Ergebnisse der Sportminister-Konferenz (SMK), in der sich alle Teilnehmer*innen einstimmig für eine schrittweise Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs ausgesprochen haben. Dabei ist das Angebot des organisierten Sports, auf Basis der Regeln der SMK und der zehn DOSB-Leitplanken die sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Fachverbände als Grundlage für die Wiederaufnahme des Sports zu nehmen, auch vom diesmal zugeschalteten Bundesinnen- und Sportminister Horst Seehofer begrüßt worden. Der Beschluss soll nun morgen im Umlaufverfahren unter den Ländern abgestimmt werden und dann als Grundlage für die Gespräche der Bundeskanzlerin und den Regierungschef*innen der Länder am 30. April und in der Folgewoche übersandt werden.” 



[Update 17.04.2020] Anpassungen DFB-Spielordnung mit evtl. Relevanz für den ESV

Saisonwertung (§ 4): Bisher galt der Grundsatz, dass in einer Saison jeder gegen jeden in Hin- und Rückrunde antritt – bei wechselseitigem Heimrecht. Meister ist die Mannschaft, die nach Durchführung aller Spiele die meisten Gewinnpunkte erzielt hat. Absteiger sind die Mannschaften mit den wenigsten Gewinnpunkten. Sollte jedoch ein Wettbewerb in der aktuellen Saison 2019/2020 aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht zu Ende gespielt werden, können die Mitgliedsverbände abweichende Regelungen beschließen – unter anderem zur Regelung von Auf- und Abstieg oder beispielsweise einer möglichen Nichtwertung der Saison.

Vorgehen bei Insolvenzfällen (§ 6)

:.....

Des Weiteren werden in Fällen, in denen auf Regional- und Landesverbandsebene bereits ein Punktabzug als Folge einer Insolvenz eines Vereins vorgesehen war, ebenfalls Sonderregelungen geschaffen. Die Regional- und Landesverbände können hier ebenfalls bis 30. Juni 2021 flexible Regelungen für ihre Spielklassen treffen.

Beginn und Ende des Spieljahres (§ 7): In der Regel beginnt ein Spieljahr im Fußball am 1. Juli und endet mit dem 30. Juni des folgenden Jahres. Jetzt sind Abweichungen möglich, sofern Spielansetzungen über den 30. Juni 2020 hinaus notwendig sein sollten, um das Spieljahr sportlich abschließen zu können. Auch der Beginn des Spieljahres 2021/2022 kann entsprechend angepasst werden.......

Die Vorgabe, wonach jeder Regional- und Landesverband verpflichtet ist, innerhalb einer Saison eine – frei wählbare - Spielpause von mindestens vier Wochen einzulegen, ist bis zum Ende der Saison 2020/2021 aufgehoben.

Wechselperioden für Amateure (§ 16): Die regulären Wechselperioden sind grundsätzlich vom 1. Juli bis 31. August sowie vom 1. bis 31. Januar. Lässt die FIFA davon Ausnahmen zu, kann der DFB-Vorstand jetzt erforderliche Anpassungen für den deutschen Amateurfußball beschließen. In Bezug auf weitere feste Stichtage – beispielsweise der 30. Juni für die Abmeldung eines Spielers bzw. einer Spielerin vom alten Verein oder der 31. August für die Einreichung eines Antrags auf Spielerlaubnis - können ebenfalls abweichende Regelungen für die laufende und kommende Saison getroffen werden. Erfolgt eine einheitliche Festlegung durch den DFB-Vorstand, so ist diese verbindlich. Abweichungen in den einzelnen DFB-Landesverbänden sind in diesem Falle nur mit Genehmigung des DFB-Vorstands zulässig.

Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren (§ 17): Normalerweise gilt, dass Amateure, die mindestens sechs Monate kein Spiel bestritten haben, den Verein wechseln können, ohne dass es dafür der Zustimmung des abgebenden Klubs bedarf. Zum Schutz der Klubs können die zuständigen Regional- und Landesverbände nun festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden konnte, bei der Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums nicht berücksichtigt werden.


DFB-Jugendordnung

Durchführung der Spiele (§ 1): Wie bei den Aktiven können die Mitgliedsverbände Jugendspiele ihres Zuständigkeitsbereichs nach dem 30. Juni 2020 zulassen, soweit dies zur Durchführung des Spielbetriebs erforderlich ist.

Vereinswechsel (§ 3 und § 3a): Sofern durch zeitliche Verschiebungen der Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 nötig, können von den zuständigen Verbänden auch Stichtage in Bezug auf Vereinswechsel und Beantragungen der Spielerlaubnis im Jugendbereich angepasst werden. Gleiches gilt für damit verbundene Wartefristen. Wie bei den Herren und Frauen gilt: Bei der Berechnung der Sechs-Monats-Frist können die zuständigen Verbände festlegen, dass Zeiträume, in denen aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt werden kann, ausgeklammert werden.

Altersklassen (§ 5): Juniorinnen und Junioren bleiben auch dann noch für ihre Altersklasse der Spielzeit 2019/2020 spielberechtigt, sollten Meisterschaftsspiele ihrer Mannschaft nach dem 30. Juni 2020 stattfinden. Für den jeweils ältesten spielberechtigten Jahrgang können die Landesverbände des DFB allerdings ein Datum festlegen, an dem das Spielrecht für die jeweilige Altersklasse verfällt.

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Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein vom 09.Mai 2020

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Der Präsident des Landessportbundes hat in einem Appell gebeten die Vereine auch in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Das vollständige Schreiben findet ihr hier.

Appell des LSV

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Der SHFV hat eine Seite zur kontinuierlichen Information über die Sachstände COVID-19 in Verbindung mit Fußball eingerichtet.

https://www.shfv-kiel.de/infos-zum-coronavirus






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